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NWB Nr. 11 vom Seite 745

Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zu

[i]Frings, NWB 10/2013 S. 693Die Länder haben am einem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) zugestimmt. Damit wird u. a. die sog. „Übungsleiterpauschale” von 2.100 € auf 2.400 € angehoben und die sog. „Ehrenamtspauschale” von 500 € auf 720 €. Die Frist, in der steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwenden müssen, wird um ein Jahr verlängert. Auch im Bereich der Rücklagenbildung wird mehr Rechtssicherheit geschaffen (sog. Wiederbeschaffungsrücklage und Erleichterungen für sog. freie Rücklagen). Erleichterungen bringt das Gesetz auch bei den Haftungsregeln. Wir werden in Kürze ausführlich über das Gesetz berichten.

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