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PiR Nr. 3 vom Seite 90

Branchenspezifische IFRS?

Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Die IFRS sind als branchenunabhängige Rechnungslegung konzipiert. Es stellt sich die Frage, ob es nach IFRS nicht eines branchenbezogenen Standards bedarf.

Pro

Es gibt im dritten Buch des HGB einen allgemeinen Teil mit den Regelungen für alle Kaufleute, welcher durch rechtsformabhängige Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften ergänzt und modifiziert wird. Daneben gibt es etwa spezielle Vorschriften für Genossenschaften. Diese Regelungen werden wiederum größenabhängig modifiziert. Vor allem gibt es ergänzende Vorschriften für Versicherungen und Kreditinstitute innerhalb des HGB, welche durch Verordnungen wie die RechKredV ergänzt werden. Hierbei gelten für die Bilanz und GuV branchenspezifische Formblätter, zu denen nach § 330 HGB eine Verordnungsermächtigung erteilt wird (vgl. im Einzelnen Brösel/Haaker, in: Grewe et al. (Hrsg.), Bonner Handbuch Rechnungslegung, § 330 HGB). Mit DSR 2-10 liegt für den Konzernabschluss ein eigener Standard vor, der die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit von Banken für die Erstellung der Kapitalflussrechnung berücksichtigt. Kurzum: Das Handelsrecht versucht, der bunten Vielf...

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