Arbeitshilfe August 2014

Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Änderung der Bemessungsgrundlage bei Geldzahlungen Dritter

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Ist in den Fällen, in denen der leistende Unternehmer nicht seinem unmittelbaren, sondern einem in der Lieferkette nachfolgenden späteren Abnehmer Preisnachlässe oder Rückvergütungen gewährt (sog. indirekte Rabatte) der Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG auch dann zu berichtigen, wenn der diesen indirekten Rabatt gewährende Unternehmer in der Lieferkette eine innergemeinschaftliche Lieferung ausführt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAE-30849