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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1726/10 EFG 2013 S. 592 Nr. 8

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen im selbstgenutzten Einfamilienhaus gelegenen Raum einer Konzertpianistin und sowohl in der Schule als auch zu Hause unterrichtenden Musikpädagogin

Leitsatz

Die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3, 2. Halbsatz EStG greift bei einem Steuerpflichtigen, der mehrere Tätigkeiten ausübt, nur ein, wenn der inhaltliche/qualitative Schwerpunkt der Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit, nicht nur lediglich einer der Tätigkeiten, in dem häuslichen Arbeitszimmer liegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 592 Nr. 8
EStB 2013 S. 229 Nr. 6
KÖSDI 2013 S. 18398 Nr. 6
GAAAE-30835

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.01.2012 - 2 K 1726/10

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