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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1180/11 EFG 2013 S. 574 Nr. 8

Gesetze: AO § 208, GG Art. 13 Abs. 1 und 2, EGGVG § 23

Verwertung im Rahmen einer Steuerfahdnungsprüfung erlanger Beweismittel im Besteuerungsverfahren - Fernwirkung von Verwertungsverboten

Leitsatz

Beweis- oder Erkenntnismittel, welche die Finanzbehörde im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung in rechtmäßiger Weise erlangt hat, dürfen im Besteuerungsverfahren nur dann unter dem Gesichtspunkt der „Fernwirkung„ von Verwertungsverboten nicht verwertet werden, wenn sie mittelbar durch andere, aufgrund qualifizierter grundrechtsrelevanter Verfahrensverstöße oder in strafbarer Weise verschaffte Beweis- oder Erkenntnismittel erlangt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 574 Nr. 8
PStR 2013 S. 313 Nr. 12
WAAAE-30834

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.02.2012 - 2 K 1180/11

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