Verwertung im Rahmen einer Steuerfahdnungsprüfung
erlanger Beweismittel im Besteuerungsverfahren - Fernwirkung von
Verwertungsverboten
Leitsatz
Beweis- oder Erkenntnismittel, welche die Finanzbehörde
im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung in rechtmäßiger
Weise erlangt hat, dürfen im Besteuerungsverfahren nur
dann unter dem Gesichtspunkt der „Fernwirkung„ von
Verwertungsverboten nicht verwertet werden, wenn sie mittelbar durch andere,
aufgrund qualifizierter grundrechtsrelevanter Verfahrensverstöße
oder in strafbarer Weise verschaffte Beweis- oder Erkenntnismittel
erlangt wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 574 Nr. 8 PStR 2013 S. 313 Nr. 12 WAAAE-30834
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.02.2012 - 2 K 1180/11
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