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BGH 5.2.2013 VI ZR 363/11, NWB 10/2013 S. 660

Haftungsrecht | Anspruch auf Ersatz nur der tatsächlich angefallenen Umsatzsteuer

Wählt ein Geschädigter entgegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot Ersatzbeschaffung statt Reparatur, ist sein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer auf den Betrag begrenzt, der bei Durchführung der Reparatur angefallen wäre. Im entschiedenen Fall hatte die Beklagte dem Kläger unstreitig den bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden an seinem Wagen in vollem Umfang zu ersetzen. Das Sachverständigengutachten ergab Reparaturkosten von 9.768,94 € zzgl. 1.856,10 € USt. Der Kläger ließ sein Fahrzeug jedoch nicht reparieren, sondern verkaufte es und erwarb ein Ersatzfahrzeug zum Kaufpreis von 25.592,44 € zzgl. 4.862,56 € USt. Die Beklagte regulierte den Schaden nur auf Basis der Nettoreparaturkosten, der Kläger verlangt jedoch auch die Erstattung von Umsatzsteuer in Höhe von 1.8...

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