Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
3. Aufl. 2013
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XIII. Übertragung im Falle der Liquidation – Betriebsaufgabe ohne Nachfolger
Literatur: Förster, Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen, DStR 2006 S. 2149; Pradl, Die Auslagerung von Pensionszusagen im Zuge der Liquidation, GStB 2007 S. 31; Prost/Rethmeier, Schuldbefreiende Übertragung von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung bei Einstellung der Betriebstätigkeit mit nachfolgender Liquidation – Grundlagen und praktische Erfahrungen, DB 2007 S. 1945; Janssen, Pensionszusagen in der Liquidation einer GmbH – schnelle Lösungen sind gefragt, GStB 2009 S. 137; Horn/Vogel, Die Liquidationsdirektversicherung für Versorgungszusagen nach dem BetrAVG, BetrAV 2012 S. 335.
1. Sonderregelung des § 4 Abs. 4 BetrAVG
„Wird die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert, kann eine Zusage von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder Versorgungsempfängers übernommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn entsprechend § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG verwendet werden. § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BetrAVG gilt entsprechend.„ Mit dieser Formulierung ermöglicht § 4 Abs. 4 BetrAVG, dass Unternehmen nicht mehr nur noch deswegen am Leben erhalten werden müssen, weil sie in der Ver...