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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 97

Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes

Ein weiterer Baustein zur Stärkung der Anlegerrechte

Rüdiger Apel

Bisher war es in Deutschland üblich, dass Kunden für eine „Finanzberatung“ keine unmittelbare Gegenleistung erbringen. Sowohl der selbständige Berater als auch die Banken und Sparkassen werden indirekt für ihre Dienstleistung vergütet. Sie erhalten in der Regel Transaktionsgebühren, Agios oder Verwaltungsentgelte. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist ein Großteil der Finanzvermittlung provisionsgesteuert. Zumeist sind die Vermittler keine Berater, sondern Verkäufer bestimmter Produkte. Die Folge daraus ist, dass die meisten Beratungen nicht ergebnisoffen geführt wurden, sondern in Richtung bestimmter Produkte. Das Resultat war in der Regel eine nicht bedarfsgerechte Beratung. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte das System vom provisionsgesteuerten Vertrieb ganz auf die Honorarberatung umgestellt werden. Am wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente vorgelegt. Der folgende Beitrag zeigt die Grundzüge einer Honorarberatung gegenüber der provisionsgetriebenen Beratung, deren Handhabung und Bedeutung in der Praxis und die Inhalte des Gesetzentwurfs auf.

I. Bedeutung und Prinzipien der...

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