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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 88/11

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1, UStG § 14, UStG § 14a, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuer: Zurechnung von Prostitutionsleistungen an den Bordellbetreiber

Leitsatz

Die Leistungen von Prostituierten, die im Rahmen eines Bordellbetriebs erbracht wurden, sind dem Bordellbetreiber zuzurechnen, wenn er im Außenverhältnis als leistender Unternehmer auftritt.

Fundstelle(n):
QAAAE-29667

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 12.12.2012 - 2 K 88/11

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