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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3074/06 B EFG 2013 S. 547 Nr. 7

Gesetze: GrStG § 33 Abs. 1 S. 1

Kein Grundsteuererlass bei zwecks Sanierung vom Eigentümer herbeigeführtem Leerstand eines Gebäudes

Leitsatz

Die Entscheidung des Steuerpflichtigen, ein Gebäude zum Zwecke der umfassenden Modernisierung bzw. Sanierung vollständig zu entmieten, stellt einen willentlichen Entschluss dar. Die sanierungsbedingte Ertragsminderung beruht insoweit nicht auf von außen einwirkenden Umständen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat und echtfertigt daher keinen Erlass der Grundsteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 13
DStRE 2013 S. 608 Nr. 10
EFG 2013 S. 547 Nr. 7
UAAAE-29644

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.06.2011 - 3 K 3074/06 B

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