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BSG 30.07.2002 B 4 RA 120/00 R

Rentenversicherung; | Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung 2000

Gegen die Sonderregelung für die Rentenanpassung 2000 - nach dem Anstieg des Preisindexes für die Lebenshaltung (nach der Inflationsrate) im Jahre 1999 - bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der durch diese Regelung erfolgte Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 3 Abs. 1 GG geschützte Teilhabeberechtigung des Renteneigentümers auf systemgerechte Teilhabe an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Rentenversicherten ist durch sachlich vertretbare Gründe gerechtfertigt. Durch die Anpassung nach Inflationsrate wird der eigentumsgeschützte wirtschaftliche Wert des Rechts auf Rente im Blick auf die Funktion der Existenzsicherung erhalten, also der wirtschaftliche Realwert für den Rentner gesichert. Der Gesetzgeber hat bei der Anpassung des aktuellen Rentenwerts einen weiten Beurteilungsspielraum, de...

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