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StuB Nr. 4 vom Seite 147

Die US-amerikanischen FATCA-Regelungen: Auswirkungen auf Deutschland

StB Dr. Pia Dorfmüller, Frankfurt/M.

I. Einleitung

Die US-amerikanischen FATCA-Regelungen wurden mit dem am verabschiedeten „Hiring Incentives to Restore Employment Act of 2010” (kurz: HIRE Act) in §§ 1471-1474 Internal Revenue Code (IRC) eingeführt. FATCA ist grundsätzlich auf alle Zahlungen anwendbar, die nach dem geleistet werden. Ziel ist die Sicherung des Steueraufkommens der USA durch weltweite Erfassung von US-Steuerpflichtigen ( US-Persons). US-Person kann auch sein, wer in den USA weder Wohnort noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, z. B. US-Staatsbürger, die nicht in den USA ansässig sind.

II. 30 %iger Quellensteuerabzug

Nach den FATCA-Vorschriften müssen ausländische Finanzinstitutionen (z. B. Banken, Vermögensverwalter, geschlossene Fonds, PE-Fonds, Venture Capital-Gesellschaften, UCITS und Versicherungsgesellschaften), einschließlich der europäischen Finanzinstitutionen, mit US-Kunden und ausländische Nicht-Finanzinstitutionen mit substanziellen US-Anteilseignern der US-Steuerbehörde (IRS) Informationen zu US-Steuerzahlern übermitteln. Bei Nichterfüllung der Meldepflicht wird auf Einnahmen aus US-Quellen von Finanzdienstleistern, die nicht in den USA ansässig sind, ein Qu...

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