Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 4/2013 S. 158

Anlage- und Vermögensberatung in der Bezeichnung des Unternehmensgegenstands

Wenn bei der Bezeichnung des Unternehmensgegenstands mit Anlage- und Vermögensberatung einer Kommanditgesellschaft zugleich ausdrücklich klargestellt wird, dass nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtige Tätigkeiten nicht ausgeübt werden (sollen), kann das Registergericht die beantragte Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nicht unter Hinweis auf die Vorlage einer Genehmigung bzw. eines Negativattests der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ablehnen. Gleiches gilt auch im Fall einer Genehmigungspflicht für eine Anlageberatung (§ 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO), denn schließlich habe der Gesetzgeber auch § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG, wonach die Eintragung einer GmbH von der Vorlage jeglicher staatlicher Genehmigung abhängig gemacht werden konnte, im Zuge des MoMiG u. a. gerade deshalb ersatzlos aufgehoben, um Verzögerungen für den Fa...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen