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BFH 11.12.2012 IX R 14/12, NWB 8/2013 S. 488

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. (2) Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat. (3) Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand – auch nach...

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