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FG München Beschluss v. - 2 V 3070/12 EFG 2013 S. 465 Nr. 6

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4 S. 1, FGO § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2

Hineinwachsen eines AdV-Antrags in die Zulässigkeit, wenn nach Antragstellung bei Gericht eine Vollstreckungsankündigung erfolgt

Leitsatz

1. Maßgeblich für die Frage, ob i. S. d. § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO die Vollstreckung droht, ist der Empfängerhorizont.

2. § 69 Abs. 4 S. 1 i. V. m. S. 2 Nr. 2 FGO ist entgegen der ständigen BFH-Rechtsprechung keine Zugangs-, sondern eine Sachentscheidungsvoraussetzung. Folglich wächst der bei Gericht gestellte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in die Zulässigkeit hinein, wenn erst nach Antragstellung bei Gericht eine Vollstreckungsankündigung erfolgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 12 Nr. 44
DStRE 2014 S. 49 Nr. 1
EFG 2013 S. 465 Nr. 6
Ubg 2014 S. 130 Nr. 2
CAAAE-29128

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FG München, Beschluss v. 11.12.2012 - 2 V 3070/12

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