5 vor Mündliche Prüfung
2. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Ergänzungsprüfung
57 [i]WiederholungsprüfungPrüfungsteile, die auch nach der Ergänzungsprüfung nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. Auf Antrag können sich die Teilnehmer dabei von den Prüfungsteilen, die mindestens ausreichend bewertet worden sind, befreien lassen. Dann muss also die Prüfung nur in den bisher nicht bestandenen Fächern wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an.
58Auch bereits bestandene Prüfungsteile können einmal wiederholt werden. Das empfiehlt sich, wenn in einem Fach eine schlechtere Leistung erreicht worden ist, als nach eigener Einschätzung eigentlich hätte erwartet werden können. Allerdings kann dann nicht die beste Benotung ausgewählt werden, es gilt dann das Ergebnis der letzten Prüfung.
59Die Ergänzungsprüfungen zu den Fächern der Teile A und B der Bilanzbuchhalterprüfung werden bei den Industrie- und Handelskammern teilweise als Einzelprüfungen durchgeführt, teilweise aber auch als Gruppenprüfungen, wobei zwei oder mehr Teilnehmer in einem Prüfungsfach zum selben Prüfungstermin gemeinsam geprüft werden.
In den folgenden Kapiteln...