1. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II allgemeine Pflichten enthält, die erst bei Eintritt eines konkreten Falles bestimmbar werden, begründet sie keine Aufforderung iSv § 2 Abs 1 Nr 14 SGB VII zur Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch.
2. Die eigenständige Stellensuche eines Arbeitsuchenden liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich; auch wenn ihm eine Eingliederungsvereinbarung umfangreiche Pflichten auferlegt und Eigenbemühungen abverlangt. Dies ersetzt keine besondere Aufforderung im Einzelfall iSv § 2 Abs 1 Nr 14 SGB VII.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAE-29010
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