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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 145

Betriebliche Altersvorsorgung für Teilzeitkräfte

Martin Vieweg und Maria Thekla Vogel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-28839 Die betriebliche Altersversorgung, egal ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert, nimmt auch für Teilzeitkräfte einen immer höheren Stellenwert ein. Denn der Arbeitgeber kann in beiden Fällen seine wirtschaftliche Position zugunsten der Mitarbeiter durchsetzen. Vor der Erteilung einer Versorgungszusage sollte sich der Arbeitgeber jedoch umfassend darüber Gedanken machen, wie die Versorgung konkret aussehen soll und in welchem Umfang finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem sollten bereits bei der Zusage die Auswirkungen einer Teilzeitbeschäftigung auf die Versorgung berücksichtigt werden. Wegen der besonderen Nähe der Teilzeitbeschäftigung zu Elternzeiten sollten auch die Auswirkungen von Elternzeiten auf die Versorgung bei der Planung beachtet werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Teilnahmeberechtigter Personenkreis

[i]Das geringere Arbeitspensum einer Teilzeitbeschäftigung rechtfertigt keinen Ausschluss von der VersorgungDie Teilzeitbeschäftigung an sich rechtfertigt keinen Ausschluss der Teilzeitkräfte von der betrieblichen Altersversorgung. Lediglich sachliche Gründe, die auf Unterschieden in der Qualifikation und Berufserfahrung oder der erreichten Gehaltsstufen basieren, können einen Ausschluss rechtfertigen...

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