Keine Besteuerung der von einem Versorgungswerk an die Erben des Versicherten erstatteten Beiträge
Leitsatz
1. Die Rückgewähr der von dem Erblasser an ein Versorgungswerk gezahlten Beiträge zur Altersabsicherung an dessen Erben unterfällt
nicht der Einkommensteuer, wenn sie keinen Versorgungscharakter hat, sondern ausschließlich eine Billigkeitsmaßnahme ist,
um dem Versicherten bzw. den Erben das Gefühl zu ersparen, die Beiträge seien aufgrund des Todes des Versicherten vor dem
Auszahlungszeitpunkt „umsonst” gezahlt worden.
2. Grundsätzlich ist nur eine Verrechnung zwischen Erstattungen und Zahlungen aus demselben Versicherungsverhältnis möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2013 S. 71 Nr. 3 MAAAE-28815
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.08.2012 - 3 K 1651/10
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