Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Umgliederung der Eigenkapitalbestände durch das JStG 2010
Leitsatz
1. Die als Reaktion auf den (Az.: 1 BvR 2192/05) durch das JStG 2010 getroffenen Regelungen
der Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in ein Körperschaftsteuerguthaben sind mit dem Grundgesetz
vereinbar (Anschluss an ).
2. Insbesondere ist die nach § 34 Abs. 13f KStG nunmehr geltende Regelung des § 36 KStG, wonach die in § 36 Abs. 3 KStG 1999
in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vorgesehene Umgliederung nicht mehr stattfindet, während die Verrechnung von negativen
EK 02 mit belasteten vEK unverändert weiter vorgesehen ist, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1566 Nr. 26 DStRE 2013 S. 1122 Nr. 18 EFG 2013 S. 398 Nr. 5 StBW 2013 S. 154 Nr. 4 Ubg 2013 S. 659 Nr. 10 FAAAE-28800
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