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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 4095/09

Gesetze: EStG § 19 Abs. 3 S. 2, EStG § 38 Abs. 3a, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2, GG Art. 106 Abs. 3

Unterschiedliche Besteuerung von Gegenwertzahlungen und Sanierungsgeldern ist verfassungsgemäß, insbesondere verstößt sie nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG

Leitsatz

1. Die Besteuerung von Gegenwertzahlungen, zu denen der Arbeitgeber gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bei seinem Ausscheiden verpflichtet ist, nach § 19 Abs. 3 S. 2 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des Arbeitnehmers ist verfassungsgemäß.

2. Zwischen Sanierungsgeldern und Gegenwertzahlungen bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass ihre ungleiche steuerliche Behandlung gerechtfertig ist und keine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt.

3. Die Besteuerung der Gegenwertzahlung knüpft an die Gewährleistung von Zukunftssicherungsleistungen für den Arbeitnehmer an, so dass die Gesetzgebungskompetenz für die Besteuerung von Leistungen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis dem Bund zusteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAE-28790

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.07.2012 - 10 K 4095/09

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