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FG Köln Urteil v. - 10 K 4200/08 EFG 2013 S. 637 Nr. 8

Gesetze: DBA Polen Art 7 Abs 1 Zusatzprotokoll zum DBA Polen Abs 5 DBA Polen Art. 21 Abs 1 Buchstabe a

Doppelbesteuerung

Zur deutschen Steuerpflicht eines polnischen Handelsgewerbetreibenden mit inländischem Wohnsitz und sowohl einem inländischen als auch einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft

Leitsatz

Die Einnahmen aus einem inländischen Textilienvertriebsgeschäft und diejenigen aus einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft unterliegen der deutschen Einkommensteuerpflicht und nicht nur dem Progressionsvorbehalt, wenn nach dem Aktivitätsvorbehalt des DBA Polen die polnische Betriebsstätte ihre Einnahmen nicht ausschließlich aus in Polen ausgeübten Tätigkeiten bezogen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 637 Nr. 8
IWB-Kurznachricht Nr. 10/2013 S. 330
KAAAE-28778

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FG Köln, Urteil v. 22.11.2011 - 10 K 4200/08

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