StuB Nr. 3 vom Seite 1

Die Zeit ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... und die BFH-Logik der unmöglichen Sekunde

Die Zeit ist einerseits eine physikalische Größenart. Sie beschreibt die Abfolge von Ereignissen, hat also im Gegensatz zu anderen physikalischen Größen eine eindeutige, unumkehrbare Richtung. In der Philosophie fragt man seit jeher nach dem Wesen der Zeit, was auch Themen der Weltanschauung berührt. Der Umgang mit der Zeit hat aber auch bei der Bilanzierung und Besteuerung zum Jahresende besondere Beachtung erlangt. So werden z. B. Grundstückskaufverträge auf den 30. 12. oder den .59 Uhr datiert, wobei jedes Mal der 31. 12. 24.00 Uhr, also der Jahresablauf, gemeint ist. In einem aktuellen (in dieser Ausgabe ab S. 117) zum Wegfall der Unternehmeridentität bei kurzfristigem Ausscheiden aus der Personengesellschaft bemüht der BFH mehrmals eine sog. logische Sekunde, um zum gewünschten Resultat zu gelangen. Hoffmann nimmt zu dieser Logik der unmöglichen Sekunde ab S. 81 Stellung. Mit Zafon kann man zu diesem Zeitstreitfall feststellen: „Die Zeit heilt alles, dachte ich, außer die Wahrheit.”

MicroBilG in Kraft getreten

Nach lediglich knapp fünf Monaten Entstehungszeit wurde im November bzw. Dezember des Jahres 2012 das MicroBilG verabschiedet. Der Gesetzgeber bezweckte durch das MicroBilG, sehr kleine Kapitalgesellschaften (sog. Kleinstkapitalgesellschaften) von den derzeit relativ umfangreichen Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu entlasten, indem die entsprechenden Möglichkeiten der Micro-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden. Leider bleibt von einer etwaigen angedachten Deregulierung wenig übrig. Vielmehr bewirkt das MicroBilG die Schaffung einer zusätzlichen Unternehmenskategorie im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie einer damit einhergehenden Differenzierung. Zwirner und Froschhammer betrachten ab S. 83 die „Reform” der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften.

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Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 3/2013 Seite 1
NWB RAAAE-28125