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Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung auch ohne Nachweis der USt-IDNr. des Empfängers?
Der EuGH hat sich mit seiner Entscheidung vom -C-587/10 „ VSTR” NWB CAAAE-19285(DStR 2012 S. 2014) zur Frage der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch ohne Nachweis der USt-IDNr. des Empfängers geäußert.
In Ermangelung einer konkreten Bestimmung in der Mehrwertsteuerrichtlinie, welche Beweise das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung belegen können, sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, diese festzulegen, wobei sie die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts wie die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit zu beachten haben. Damit ist eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich selbst dann möglich, wenn der Erwerber keine gültige USt-IdNr. besitzt.
Der Entscheidungsfall: Im November 1998 verkaufte eine in Deutschland ansässige VSTR-Tochter zwei Steinzerkleinerungsmaschinen an die Atlantic International Trading Co. (im Folgenden: Atlantic) mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Atlantic hatte eine Niederlassung in Portugal, war aber in keinem Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert.
Die VSTR-Tochter forderte Atlantic auf, ihr ihre USt-IdNr. mitzuteilen. Atlantic gab daraufhin an, die Maschinen an...