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NWB Nr. 6 vom Seite 347

BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Restaurationsleistung und Lieferung von Nahrungsmitteln kommt

[i]Monfort, NWB 13/2011 S. 1059Der EuGH und BFH haben sich im Jahr 2011 in mehreren Urteilen zum Thema gastronomische Umsätze geäußert. Das BMF hat nunmehr in Zusammenarbeit mit den Ländern die Konsequenzen der Rechtsprechung geprüft und ein BMF-Schreiben erarbeitet. Dieses sieht die Umsetzung der angesprochenen Urteile vor. Dadurch ergeben sich auch positive Auswirkungen auf das sog. Sozialcatering (insbesondere Kindergärten, Schulen). Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Aufspaltung von Verpflegungsleistungen aufgegeben, so dass bei entsprechender Gestaltung des Sachverhalts die Lebensmittel künftig zum Steuersatz von 7 % abgegeben werden können und lediglich der Dienstleistungsanteil mit 19 % besteuert wird. Das BMF-Schreiben wird demnächst auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.

Hinweis

[i] Mittagsversorgung in Schulen durch Schulfördervereine Einen Überblick zu den steuerlichen Aspekten der Mittagsversorgung in Schulen durch Schulfördervereine finden Sie auf den Internetseiten des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de.

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