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BGH 19.9.2012 V ZB 86/12, NWB 5/2013 S. 263

Vertragsrecht | Grundstückskaufvertrag zwischen Bund und Land ist privatrechtlicher Natur

Ein Grundstückskaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem Bundesland ist ein privatrechtlicher Vertrag mit der Folge, dass Streitigkeiten hieraus vor den ordentlichen Gerichten zu führen sind (§ 13 GVG). Für die Zuordnung eines Vertrags zum öffentlichen oder bürgerlichen Recht ist maßgebend, ob die Vereinbarungen mit ihrem Schwerpunkt öffentlich- oder privatrechtlich ausgestaltet sind und welcher Teil dem Vertrag das entscheidende Gepräge gibt. Im entschiedenen Fall sollte das erwerbende Land das Grundstück für die Erfüllung hoheitlicher Maßnahmen nutzen (Verwaltungszentrum bzw. Justizvollzugsanstalt) und erhielt dafür einen Verbilligungsabschlag von 75 %, den das Land nachzuzahlen hatte, sollte es der Verpflichtung nicht nachkommen oder das Grundstück weiterve...

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