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BGH 25.04.2002 IX ZB 106/02
Prozessrecht; | Anwaltsvertretung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, ist bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts nach Wahl des Antragstellers zwingend. Dies gilt auch dann, wenn die Antrag stellende Partei selbst Rechtsanwalt ist ().