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StuB 2/2013 S. 75

Einkommen-/Lohnsteuer | ELStAM-Startschreiben

Das BMF hat das Startschreiben für das ELStAM-Verfahren veröffentlicht ( NWB IAAAE-25682, BStBl 2012 I S. 1258).

Als Starttermin für das ELStAM-Verfahren wurde der festgelegt. Seit diesem Zeitpunkt können die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer abrufen. Damit hat der Arbeitgeber das ELStAM-Verfahren grundsätzlich für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem zufließen, anzuwenden (§ 52b Abs. 5 Satz 2 EStG).

Abweichend hiervon sind für die Einführung des ELStAM-Verfahrens die verfahrenserleichternden Regelungen des § 52b – neu – EStG i. d. F. des JStG 2013 zu beachten. Das parlamentarische Verfahren zum JStG 2013 ist zwar noch nicht abgeschlossen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Neufassung des zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten wird. Damit sind die in der Entwurfsfassung des

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