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OLG Hamm 11.11.2011 I-20 U 3/11, NWB 4/2013 S. 184

Versicherungsvertragsrecht | Gesellschafter einer OHG als mitversicherte Personen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer OHG als Versicherungsnehmer sind deren Gesellschafter mitversicherte Personen. Die vom BGH für die Kaskoversicherung vorgenommene Berücksichtigung der diesbezüglich innergesellschaftlichen Interessenlage (s. NWB OAAAC-75884) ist auch auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar. Denn in beiden Versicherungssparten liegt der Gedanke zugrunde, dass Gesellschaft und Gesellschafter das gemeinsame Interesse haben, dass es nicht zu einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft kommen soll.

Anmerkung:

War damit [i]Zur Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Kleinsorge, NWB 45/2011 S. 3782ein Regress des Versicherers gegenüber dem Gesellschafter ausgeschlossen, schied auch ein entsprechender Rückgriff auf den mit leichtester Fahrlässigkeit handelnden A...

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