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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 10451/11 EFG 2013 S. 284 Nr. 4

Gesetze: AO § 42 Nds. AGBGB § 5 Nds. AGBGB § 16 EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1

Dauernde Last: Barunterhalt an Angehörige

Leitsatz

  1. Zur Anwendung des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen.

  2. Für die Unterscheidung zwischen privater Versorgungsrente und entgeltlichem Veräußerungsgeschäft ist grds. auf eine Ertragsprognose im Zeitpunkt der Übergabe des Vermögens abzustellen.

  3. Ein Altenteilsvertrag ist auch ohne eine ausdrückliche Regelung zivilrechtlich grds. änderbar.

  4. Die Aufgabe der selbst betriebenen Landwirtschaft und die anschließende Verpachtung der Flächen erfordern - entgegen der Ansicht des BMF - keine steuerliche Neubewertung eines Altenteilsvertrages. Damit ist auch keine neu zu erstellende Ertragsprognose bezüglich des übergebenen Hofes als existenzsicherndes Vermögen erforderlich.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 284 Nr. 4
EStB 2013 S. 189 Nr. 5
GStB 2013 S. 131 Nr. 4
BAAAE-26960

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.10.2012 - 3 K 10451/11

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