NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 1 Berechnungsgrundlage
I. Berechnungsbasis der Vergütung des Insolvenzverwalters
1Die Vergütung eines Insolvenzverwalters berechnet sich auf der Basis des Wertes der Insolvenzmasse. Je höher der Wert der Insolvenzmasse ist, umso höher fällt die auf der Basis dieses Berechnungswerts nach § 2 InsVV zu ermittelnde Vergütung aus, welche über angemessene Zu- und Abschläge nach § 3 InsVV auf die Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen ist. Diese Verknüpfung zwischen dem wirtschaftlichen Ergebnis des Insolvenzverwalters und der Vergütung des Insolvenzverwalters stellt einen Anreiz für jeden Insolvenzverwalter dar, sich um einen möglichst hohen Wert der Insolvenzmasse zu bemühen. Jede Steigerung des Wertes der Insolvenzmasse führt ebenso zu einer Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters als auch zu einer größeren Ausschüttung an die Insolvenzgläubiger. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters um eine Massemehrung erfolgen damit sowohl im Eigeninteresse des Insolvenzverwalters als auch im Interesse der Insolvenzgläubiger.
2Ein Vergleich zwischen dem Wert der Insolvenzmasse und dem Gesamtbetrag der gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Forderungen findet nicht statt. Weder der Wert der Insolvenz...