Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 353 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen

Alexandra Schluck-Amend (Januar 2013)

Literatur

Albrecht/Kaharan, in Haarmeyer/Wutzke/Förster, PräsenzKommentar InsO, Stand: ; Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Liersch, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.

I. Normzweck

1Die Vorschrift regelt die Vollstreckbarkeit von Entscheidungen, die in einem anerkennungsfähigen ausländischen Insolvenzverfahren ergangen sind. Die Entscheidungen sollen nicht ohne Weiteres im Inland vollstreckt werden können. Trotzdem will § 353 InsO durch Verzicht auf eine Anwendung des § 723 Abs. 2 ZPO eine zügige Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen. Durch das Bedürfnis eines Vollstreckungsurteils soll garantiert werden, dass nur Entscheidungen im Inland vollstreckt werden, die mit deutschem Recht vereinbar sind.

2Im europäischen Insolvenzrecht wird die Vollstreckung von Entscheidungen in Art. 25 Abs. 1 Satz 2 EuInsVO geregelt.

II. Tatbestandsvoraussetzungen

3Als Entscheidung im Sinne der Vorschrift gelten sämtliche Entscheidungen der für das Insolvenzverfahren zuständigen Stelle, welche der Durchsetzung im Wege der Vollstreckung bedürfen. Es kann sich sowohl um gerichtliche als auch um behördliche Entsche...