NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 352 Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits
Literatur
Becker-Eberhard, in MünchKomm-ZPO, Band I, 3. Aufl. 2008; Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Eyber, Auslandsinsolvenz und Inlandsrechtsstreit, ZInsO 2009 S. 1225 – 1234; Foerste, in Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011; Kindler, in MünchKomm-BGB, Band 11, 5. Aufl. 2010; Liersch, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Werner/Schuster, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.
I. Normzweck
1Die Vorschrift bestätigt die Rechtsprechung des BGH zur Unterbrechungswirkung eines ausländischen Insolvenzverfahrens und übernimmt die Rechtsfolgen des § 240 ZPO für ausländische Insolvenzverfahren. Durch die angeordnete Unterbrechungswirkung soll sowohl dem ausländischen Insolvenzverwalter als auch dem Prozessgegner des Schuldners die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die aufgrund der Verfahrenseröffnung geänderte Prozesssituation einzustellen. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass ein Titel gegen den Schuldner nicht ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters zustande kommt.
2Eine diesem Regelungszweck entsprechende Norm finde...