Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 346 Grundbuch

Alexandra Schluck-Amend (Januar 2013)

Literatur

Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Kindler, in MünchKomm-BGB, Band 11, 5. Aufl. 2010; Liersch/Tashiro, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1. Normzweck

1Die Vorschrift soll verhindern, dass Dritte Grundstücke sowie Schiffe und Luftfahrzeuge eines Schuldners, über dessen Vermögen im Ausland das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dessen Eröffnung beantragt ist, im Inland gutgläubig erwerben. Durch die Eintragung des Insolvenzvermerks im Grundbuch wird der Gefahr des gutgläubigen Erwerbs (vgl. § 349 InsO) aufgrund des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs begegnet.

2Die Vorschrift dient somit dem gleichen Zweck wie die entsprechende Vorschrift des § 32 InsO für inländische Verfahren.

2. Tatbestandsvoraussetzungen
a) Einschränkung der Verfügungsbefugnis

3Da § 346 Abs. 1 InsO neben der Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Schuldners durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, auch die Einschränkung durch die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen genügen lässt, muss ein Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet sein. Es re...