NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall
Literatur
Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Schallenberg/Rafiqpoor, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift beschränkt in Ergänzung der §§ 88, 89 die Wirkungen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Zeitraum zwischen Erbfall und Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (§§ 315 ff.).
II. Praktische Auswirkungen
2Die Regelung dient der gleichmäßigen Nachlassgläubigerbefriedigung aus dem Nachlass und der Verhinderung des Zugriffs der Eigengläubiger des Erben auf den Nachlass. Beschränkt werden Gläubigerrechte auf abgesonderte Befriedigung (§§ 49, 50).
III. Wesentliche Problemfelder
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
3Wie bei § 88 ist der Begriff der Zwangsvollstreckung in sachlicher Hinsicht umfassend zu verstehen. Die Vorschrift erfasst alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des 8. Buches der ZPO, d. h. etwa Pfändungen, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung, Zwangshypothek, Arrestvollzug und einstweilige Verfügung. Das gilt auch für durch einstweilige Verfügu...