NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 320 Eröffnungsgründe
Literatur
Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Schallenberg/Rafiqpoor, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift regelt in Ergänzung der §§ 16 – 19 die Eröffnungsgründe im Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.).
II. Praktische Auswirkungen
2Zwar bildet der Nachlass eine vom sonstigen Vermögen der Erben abgrenzbare Sondermasse. Im Übrigen unterscheidet sich er jedoch nicht von einer „normalen„ Insolvenzmasse. Sein Bestand kann sich insbesondere ständig verändern. Das Interesse an einer möglichst raschen Verfahrenseröffnung besteht daher auch bei Nachlassinsolvenzen.
3Das Gesetz stellt die Nachlassinsolvenz bezüglich der Eröffnungsgründe den Insolvenzverfahren über das Vermögen haftungsbeschränkter Schuldner gleich. Neben der Überschuldung ist die Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses allgemeiner Insolvenzgrund (Satz 1). Bei Eigeninsolvenzanträgen i. S. des Nachlassinsolvenzverfahrens genügt zur Verfahrenseröffnung das Vorliegen drohender Zahlungsunfähigkei...