Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 319 Antragsfrist

Florian Stapper, Jörg Schädlich (Januar 2013)

Literatur

Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.

I. Anwendungsbereich

1Die Vorschrift beschränkt in Ergänzung der §§ 317, 318 das Antragsrecht der Nachlassgläubiger im Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.) in zeitlicher Hinsicht.

II. Praktische Auswirkungen

2Die zeitliche Begrenzung der Antragszulässigkeit für Gläubiger im Nachlassinsolvenzverfahren auf zwei Jahre seit Annahme der Erbschaft entspricht § 1981 Abs. 2 Satz 2 BGB, der die Antragsfrist für den Fall der Nachlassverwaltung regelt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit fortschreitender Zeit eine Trennung von Nachlass und Eigenvermögen immer schwieriger wird. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, deren Versäumnis zur Unzulässigkeit des Antrages führt. Andere Antragsberechtigte (Erben, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker) sind davon nicht betroffen (§ 317).

III. Wesentliche Problemfelder

1. Annahme der Erbschaft

3Für die Annahme der Erbschaft sieht das Gesetz unterschiedliche Wege vor (§ 1943 BGB). Der Erbe kann die formlose Ann...