NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 316 Zulässigkeit der Eröffnung
Literatur
Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift regelt einen Teilbereich der Zulässigkeit der Verfahrenseröffnung im Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.).
II. Praktische Auswirkungen
2Zweck der Regelung ist es, einen möglichst umfassenden Zugriff der Nachlassgläubiger auf den Nachlass sicherzustellen. Abs. 1 stellt klar, dass die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens schon vor Annahme der Erbschaft und unabhängig von der unbeschränkten Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten möglich ist. Nach Abs. 2 ist auch die Teilung des Nachlasses unter mehreren Erben kein Verfahrenshindernis. Gem. Abs. 3 ist dagegen ein einzelner Erbteil nicht insolvenzfähig.
III. Wesentliche Problemfelder
1. Fehlende Erbschaftsannahme (Abs. 1 erste Alternative)
3In der Schwebezeit zwischen Anfall (§ 1942 Abs. 1 BGB) und Annahme (§ 1944 Abs. 1 BGB) der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen (§ 1960 Abs. 1 BGB), etwa durch Bestellung eines Nachlasspflegers für den vorläufigen Erben (§ 1960 Abs. 2 BGB)....