Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 312 Allgemeine Verfahrensvereinfachungen

Susanne Brenner (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Die Intention des Gesetzgebers für natürliche Personen ein schlankes, effizientes und kostengünstiges Insolvenzverfahrens zu konzipieren, soll durch die Regelungen in § 312 erreicht werden. Die Vorschrift ist dementsprechend nur auf Verfahren anzuwenden, die unter die Regelung des § 304 fallen.

2Die ursprüngliche Fassung des § 312, die am in Kraft trat, wurde um das Ziel der Verfahrensvereinfachung zu erreichen, bis heute noch zwei Mal nachgebessert. Und zwar wurde der ursprüngliche § 312 durch die Neufassung vom , die vom bis Gültigkeit hatte, dahingehend ergänzt, dass die öffentliche Bekanntmachung nur noch auszugsweise erfolgt und § 9 Abs. 2 nicht anwendbar ist. Weiter wurde Satz 3 in Abs. 1 hinzugefügt, der besagt, dass bei Antragstellung des Schuldners die Frist des § 88 drei Monate beträgt.

3Die zweite Änderung erführ der § 312 a. F. dadurch, dass durch Gesetzt vom , gültig ab dem , die Vorschrift verkürzt wurde. Der bis dahin geltende Abs. 2 wurde gänzlich abgeschafft.

II. Praktische Auswirkung

4Das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person wird durch Beschluss eröf...