NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 304 Grundsatz
I. Einführung
1Die am in Kraft getretene InsO hat nicht nur die bis dahin geltende Konkurs- und Vergleichsordnung sowie in den neuen Bundesländern die Gesamtsvollstreckungsordnung abgelöst, gleichzeitig wurde durch die Ergänzung der InsO mit den Vorschriften des Neunten Teils „Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren„ ein eigenständiges und so noch nicht da gewesenes Verfahren geschaffen, dass natürliche Personen die Möglichkeit eröffnet, sich über eine Restschuldbefreiung von den bestehenden Verbindlichkeiten zu befreien und damit einen Neustart („fresh start„) zu beginnen. Mit der Einführung eines vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde daneben der Kritik an dem damaligen Regierungsentwurf Rechnung getragen, dass die allgemeinen Vorschriften der InsO nur auf Unternehmensinsolvenzen, nicht aber auf die besonderen Bedürfnisse der Verbraucher und Kleingewerbetreibende zugeschnitten sind.
2Ein einfacheres vierstufiges Verfahren, das zudem die Gerichte entlasten soll, wurde geschaffen. Die Entlastung der Gerichte sollte insbesondere da...