NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 287 Antrag des Schuldners
Literatur
Ahrens, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Andres/Leithaus, InsO, 2. Aufl. 2011; Fischer, in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 1. Aufl. 2012; Fuchs, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 17. Erg. Lfg. 2003; ders., in FS Ganter, 2010, Sperrwirkung gescheiterter Restschuldbefreiungsversuche im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen, S. 315 ff.; Römermann, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 19. Erg. Lfg. 2010; Schmerbach, Versagungsgründe außer Rand und Band, NZI 2009 S. 677 ff.; Vallender, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wehr, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 31. Erg. Lfg. 2008.
I. Grundlagen
1Nach § 287 Abs. 1 Satz 1 InsO ist das Restschuldbefreiungsverfahren als antragsabhängiges Verfahren konzipiert; die Vorschrift stellt ferner klar, dass dem Schuldner Restschuldbefreiung nur auf Grund eines eigenen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt werden kann. Der Sinn der vom Gesetz vorgesehenen Verknüpfung zwischen dem Eigeninsolvenzantrag des Schuldners und dem Restschuldbef...