NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 285 Masseunzulänglichkeit
Literatur
Fiebig, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Foltis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2012; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.
I. Allgemeines
1. Inhalt und Zweck der Regelung.
1Auch im Eigenverwaltungsverfahren kann Masseunzulänglichkeit eintreten. Obliegt im Regelinsolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter die Anzeigepflicht bei Masseunzulänglichkeit gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO, so überträgt § 285 InsO diese im Eigenverwaltungsverfahren auf den Sachwalter. Dies entspricht dem Grundgedanken der Eigenverwaltung: Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners und seine Geschäftsführung zu überwachen und die Gläubiger sowie das Insolvenzgericht über nachteilige Entwicklungen zu unterrichten (§ 274 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 InsO). Folgerichtig ist der Sachwalter in Erfüllung seiner Überwachungsobliegenheit auch zur laufenden Masseunzulänglichkeitsprüfung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit verpflichtet.
2Die ...