Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 281 Unterrichtung der Gläubiger

Susanne Berner (Januar 2013)

Literatur

Foltis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2012; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.

I. Allgemeines

1. Inhalt und Zweck der Regelung.

1Schuldner und Sachwalter kommen bei der Unterrichtung der Gläubiger unterschiedliche Aufgaben zu, die § 281 beschreibt. Hierbei folgt die Vorschrift der grundsätzlichen Aufgabenverteilung im Eigenverwaltungsverfahren, wonach der Schuldner die Geschäfte führt und der Sachwalter lediglich Kontroll- und Aufsichtspflichten hat. Der Schuldner ist verpflichtet, die Verzeichnisse nach §§ 151 bis 153 zu erstellen, in der ersten Gläubigerversammlung über seine wirtschaftliche Lage zu berichten und Rechnung zu legen. Dem Sachwalter obliegt die Prüfung der Verzeichnisse und Vermögensübersicht des Schuldners und die Stellungnahme zu seinem Bericht. Zweck der Vorschrift ist es, die Gläubiger umfassend und korrekt zu unterrichten.

2. Pflichten des Schuldners
a) Erstellung der Verzeichniss...