NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 274 Rechtsstellung des Sachwalters
Literatur
Foltis, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2012; Graf-Schlicker, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 5. Aufl. 2008; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Band III, Stand Februar 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wimmer, Das neue Insolvenzrecht nach der ESUG-Reform, 2012; Wittig/Tetzlaff, in MünchKomm-InsO, Band III, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1§ 274 regelt die grundlegende Rechtsstellung des Sachwalters im Verhältnis zum eigenverwaltenden Schuldner, aber auch in Abgrenzung zur Stellung des Insolvenzverwalters im Regelverfahren.
2Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung von Sanierungen (ESUG) nur geringfügig in Abs. 1 verändert worden. § 274 Abs. 1 n. F. verweist über die auch in der vormaligen Fassung hinausgehenden Vorschriften neu auf § 27 Abs. 2 Nr. 5 n. F. Damit wird klargestellt, dass das Insolvenzgericht auch bei der Eigenverwaltung eine Abweichung von einem einstimmigen Vorschlag des vorläufigen Gläubigerausschusses zur Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 56a Abs. 2) im Eröffnungsbeschluss schriftlich zu begründen hat. Weitergehend...