Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 273 Öffentliche Bekanntmachung

Susanne Berner (Januar 2013)

1Die Vorschrift ordnet die öffentliche Bekanntmachung für die Fälle an, in denen die Eigenverwaltung nachträglich angeordnet (§ 271) oder aufgehoben (§ 272) wird. Wird die Eigenverwaltung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens angeordnet, so ist die Anordnung bereits gem. § 30 Abs. 1 mit dem Eröffnungsbeschluss zu veröffentlichen. Die Art und Weise der Veröffentlichung bestimmt sich nach § 9.

2Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung von Sanierungen (ESUG) nicht verändert worden. Es ist aufgrund dieses Umstandes und mangels entgegenstehender Regelungen in den §§ 270 ff. n. F. davon auszugehen, dass der Gesetzgeber eine Veröffentlichung des sog. „Schutzschirmbeschlusses„ nach § 270b und die Bestellung des vorläufigen Sachwalters nach § 270a Abs. 1 Satz 2 nicht beabsichtigt hat. Dies entspricht nach hiesiger Auffassung Sinn und Zweck des Schutzschirmverfahrens, welches keine Publizität erfordert. Der Schuldner wird sich üblicherweise mit seinen wesentlichen Gläubigern bereits vor oder im laufenden Schutzschirmverfahren abstimmen, so dass die amtliche Bekanntmachung des sich anschließenden Eröffnungsbeschlusses das Publizitätserfor...