NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 270b Vorbereitung einer Sanierung
Literatur
Wimmer, Das neue Insolvenzrecht nach der ESUG-Reform, 2012.
I. Einführung des Schutzschirmverfahrens durch das ESUG
1Mit dem Schutzschirmverfahren hat das deutsche Insolvenzrecht ein vollständig neues Sanierungsinstrument gewonnen, das – gemessen an der medialen Aufmerksamkeit – mit Recht als „Herzstück des Reformgesetzes„ bezeichnet wird. Unter der Überschrift „Vorbereitung einer Sanierung„ wird dem Schuldner die Möglichkeit gewährt, im Schutz der Eigenverwaltung im Insolvenzantragsverfahren einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend durch einen Insolvenzplan umgesetzt werden soll. Der Gesetzgeber erhofft sich eine frühzeitigere Insolvenzantragstellung. Diese soll im Schutzschirmverfahren möglich sein, ohne dass der Schuldner einen Kontrollverlust über sein Unternehmen und Ungewissheit über die Gewährung der Eigenverwaltung befürchten muss. Im Unterscheid zum englischen „Scheme of Arrangement„, das bereits weit im Vorfeld einer Insolvenz eingeleitet wird, ist der Anwendungsbereich des Schutzschirmverfahrens enger, weil es den Eintritt drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraussetzt. Das Schutzschirmverfahren dient der...