Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 229 Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan

Klaus Priebe (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Sollen die Gläubiger (auch nur teilweise) aus den laufenden Erträgen des fortzuführenden Schuldners befriedigt werden, besteht über die Mindesterfordernisse des § 220 hinaus weiterer Informationsbedarf, den § 229 konturiert. Die Norm findet also insbesondere dann Anwendung, wenn keine Investoren als "Weiße Ritter" auftreten oder keine oder nicht ausreichende massefremden Mittel aus dem Kreis der Gesellschafter bereitgestellt werden können ("Eigensanierung").

II. Praktische Auswirkungen

2Da die Erträge aus dem laufenden Betrieb des Schuldners erwirtschaftet werden müssen, sind (prognostische) Aussagen über die kommende wirtschaftliche Entwicklung zu treffen.

  • Als Anlagen sind

  • eine Plan- Bilanz,

  • eine Plan- GuV und

  • eine Planliquiditätsrechnung

beizufügen. Dabei sind auch die Gläubiger zu berücksichtigen, die zwar ihre Forderungen nicht angemeldet haben, jedoch bei der Ausarbeitung des Plans bekannt sind.

3Die Plan- Bilanz stellt, anders als § 153, auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Plans ab. Insofern ist die Plan- Bilanz prognostischer Natur, wobei sie die Verbindlichkeiten in ihrem durch den Plan verminderten Bestand und die V...