Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung

Britta Böing (Januar 2013)

Literatur

Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007 S. 193 ff.; App, Die Durchsetzung von Abgabenforderungen, die im Insolvenzverfahren Masseforderungen sind, und ihre Grenzen – Kurzübersicht, KKZ 2002 S. 82 f.; Kluth, Das Verfahren bei unzulänglicher Insolvenzmasse oder ein Himmelfahrtskommando für den Insolvenzverwalter, ZInsO 2000 S. 177 ff.; Richert, Die verfahrensrechtliche Beendigung des Konkurses, NJW 1961 S. 645 ff.; Ries, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Schloßmann, Zur Auslegung der §§ 191, 192, 205 der Konkursordnung, KuT 1932 S. 107 ff.; Windel, in Henckel/Gerhardt, Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2010.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Die Regelung folgt den früheren Bestimmungen der §§ 205 KO und 206 KO. Die Pflicht zur Vorabunterrichtung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses gem. § 215 Abs. 1 Satz 2 InsO wurden neu eingeführt.

2Durch die Regelung von § 215 InsO werden die Einstellung des Verfahrens und das dabei zu beachtende Verfahren (§ 215 Abs. 1 InsO) und die Wirkungen der Einstellung (§ 215 Abs. 2 InsO) geregelt. Wird das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit (§ 207 bzw. §§ 208 bis 211 InsO) eingestellt, so soll durch die Bekanntmachung der Rechtsverkehr vor ei...