Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 198 Hinterlegung zurückbehaltener Beträge

Christoph Poertzgen, Anne Deike Riewe (Januar 2013)

Literatur

Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Füchsl/Weishäupl, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Holzer, in Küber/Prütting/Bork, InsO, Stand 48. Erg. Lfg. April 2012; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Meller-Hannich, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2010; Pehl, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Preß, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Westphal, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 22. Erg. Lfg. 11/2011.

I. Normzweck

1Die Anordnung der Hinterlegung soll sicherstellen, dass einerseits das Verfahren zu Ende gebracht werden kann, andererseits aber diejenigen Gläubiger, deren Quotenanteile noch zurückbehalten werden müssen (§ 189 Abs. 2), keinen Nachteil durch die Auszahlung an die übrigen Gläubiger erleiden.

2Eine Hinterlegung für eine Abschlagsverteilung ist demgegenüber gesetzlich nicht vorgesehen. Zurückzubehaltende Beträge gehören weiterhin zur Masse, der auch die Zinserträge zustehen. Über das weitere Vorgehen in Bezug auf diese Beträge ist bei den nachfolgenden Verteilungen erneut zu entscheiden. Nimmt der Verwalter trotzdem bei der Abschlagsverteilung eine Hinterlegung vor, sind die K...