Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 195 Festsetzung des Bruchteils

Christoph Poertzgen, Anne Deike Riewe (Januar 2013)

Literatur

Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Füchsl/Weishäupl, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Meller-Hannich, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2008; Pehl, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Preß, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Westphal, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 22. Erg. Lfg. 11/2011.

I. Verfahrensablauf im Überblick

1Nachdem die Entscheidung für die Vornahme einer Abschlagsverteilung gefallen ist, hat der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen (§ 187 Abs. 3 Satz 1) und ein Verteilungsverzeichnis zu erstellen (§ 188). Sobald Ausschlussfristen (§ 189 Abs. 1, § 194 Abs. 1) abgelaufen und etwaige Einwendungen von Gläubigern gegen das Verzeichnis erledigt sind (§ 194 Abs. 2 und 3), kann auf der Grundlage des für die Abschlagsverteilung zur Verfügung stehenden Betrages (§ 188 Satz 3) und der zu berücksichtigenden Forderungen der Bruchteil bestimmt werden (Abs. 1). Die Festsetzung des Bruchteils wird durch Mitteilung an die Gläubiger wirksam (Abs. 2).

2Die Festsetzung des Bruchteils und die Vornahme der Absch...